Verpflichten tust du dich damit eigentlich zu gar nichts. Die Funk-Auflagen mußt du mit oder ohne Anmeldung einhalten. Wenn du Internet verteilst und die Kosten auf die Teilnehmer verteilst (also gar nicht mal mit Gewinn) dann bist du gewerbsmäßig aktiv und mußt dich sowieso als Provider anmelden. Da hat man dann jede Menge Papierkram auszufüllen, Sicherheitskonzepte zu erstellen usw.
huiuiui! hatte ähnliches geplant, wollte zu diesem Zweck aber mit den anderen hier im Dorf einen gemeinnützigen Vereingründen und dem dann die Hardware für die Verbindung stiften. unterliegt dann der Verein eben so einer Anmeldung?
huiuiui! hatte ähnliches geplant, wollte zu diesem Zweck aber mit den anderen hier im Dorf einen gemeinnützigen Vereingründen und dem dann die Hardware für die Verbindung stiften. unterliegt dann der Verein eben so einer Anmeldung?
Also die Frage ist noch nicht endgültig geklärt. Ich meine nein, ein Fachanwalt meinte auch nein. Die BNetzA meint JA. Solange das nicht in einem Musterprozess geklärt wird, gilt: "Wer gewerbsmäßig kommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit anbietet" ist anmeldepflichtig. "Gewerbsmäßig" ist alles, was gegen Entgeld stattfindet, egal ob gewinnorientiert oder nicht, Firma oder Verein, Gesellschaft oder Einzelperson.
Vielleicht mache ich dazu noch ein Tutorial auf meiner Website. Nur sowas kann ich nur in Zusammenarbeit mit der BNetzA machen. Leider ist unser deutscher Regulierer nicht ganz so kommunikativ wie z.B. die schweizer und österreichischen Regulierer mit denen ich sehr gute Erfahrungen gemacht habe.
Meine Meinung ist, daß es möglichst viele angemeldete Provider geben sollte. Angemeldete können sich im Breitbandatlas verewigen, nur so erkennen die "Großen" wie die Telekom und Arcor etc. die Konkurrenz und der Breitbandmarkt kommt in der Fläche ins Rollen.
Stell dir das mit dem gemeinnützigen Verein nicht allzu einfach vor. Einen Verein gründen ist simpel aber daß der dann vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wird ist schwierig. Bei kleinen Vereinen mit weniger als 30 Mitgliedern und weniger als 18000 Euro Jahresumsatz macht es außerdem keinen Unterschied ob gemeinnützig oder nicht.
Also wie bereits erwähnt, betreibe ich in unserem Dorf auch so eine WLAN-Verteilung. Wir haben uns dazu als Verein organisiert, kein gemeinnütziger. Außerdem melden wir uns jetzt einfach bei der Bundesnetzagentur als Provider an. Ist ja nur ein Formular auszufüllen. Dazu muss der Verein übrigens eingetragen sein. Damit sollte das eigentlich geklärt sein. Es entstehen einem ja auch keine Nachteile, wenn man sich als ISP anmeldet.
hmm das mit dem anmelden als provider und die ganzen auflagen....gilt das nicht erst ab einer bestimmen groesse bzw kundenzahl? also anmelden allgemein schon aber der rest. _________________ Forum Guidelines...How to get help
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hmm das mit dem anmelden als provider und die ganzen auflagen....gilt das nicht erst ab einer bestimmen groesse bzw kundenzahl? also anmelden allgemein schon aber der rest.
Nein das verwechselst du mit der Vorratsdatenspeicherung. Da war mal die Rede von mindestens 1000 Kunden aber das ist wohl inzwischen auch gestrichen worden. Das ganze Anmeldegedöns hat man in jedem Fall. So ist Deutschland nun mal - einig Bürokratenland.
hallo.. habe auch mal eine frage dazu... es würde sich um eine ca einen km funkstrecke handeln die hardware bei der (tochter) wäre ein speedport
der vater hat im nachbardorf kein dsl (wäre also privat) müsste man das auch anmelden? und geht das technisch überhaupt mit einen speedport? bei ihm würde ich einen neuen router holen + antennen...
danke schon mal im vorraus
Ich kenne die Speedport W500V, W500, W501, W700V und W701V. Die haben alle keine abnehmbaren Antennen und scheiden daher aus. Manche von denen laufen zwar mit Linux, aber DD ist wohl für keinen davon verfügbar.
Unter uns: Außer dem W501V sind das alles Schrottkisten. Hol dir 2x Buffalo WHR-G54S und gut. Kostet das Stück grad mal 35 Euro.
ja danke für den tip wlan-skynet.de
aber das beantwortet nicht ganz meine frage...das mit der hardware habe ich mir schon gedacht... aber wie sieht das rechtlich nun aus wenn es privat ist..(vater ,tochter) und eine entfernung von ca 1km?
Das Netz ist nicht anzumelden, solange die maximalen Grenzwerte der Sendeleistung eingehalten werden. Auch nicht wenn das Netz grundstückübergreifend implementiert ist.
Ausnahme: Der Vater berechnet der Tochter den Anschluss. Damit wird er zum Service Provider und muss das Netz anmelden.
Du findest auf der Webseite von wlan-skynet.de übrigens viele nützliche Infos dazu.